
ABLAUF
Kontaktieren Sie mich
Stellen Sie mir bitte eine Therapieplatz-Anfrage und ich melde mich zuverlässig bei Ihnen.
1.
2.
Verordnung für Logopädie
Sie benötigen eine
Verordnung vom Facharzt/von der Fachärztin
(z.B. für Kinder- und Jugendheilkunde, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Zahn-Mund-Kieferheilkunde, Kieferorthopädie, Neurologie)
​
oder vom
Hausarzt/Hausärztin
3.
Bewilligung Sozialversicherungsträger
Als Service übernehme ich für Sie die Bewilligung bei Ihrer Gesundheitskasse.
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Bringen Sie dazu die Verordnung bitte zum ersten Termin mit.
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Erstkontakt
Beim ersten Termin ist es mir wichtig Sie und Ihr Anliegen umfassend kennen zu lernen. Nachdem ich mir durch eine ausführliche Anamnese und Diagnostik ein Bild von ihrem Anliegen gemacht habe, werde ich individuell weitere Schritte empfehlen bzw. besprechen.
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Ist eine Therapie aus logopädischer Sicht sinnvoll, werden Frequenz und Dauer der Einheiten dem jeweiligen Bedarf angepasst. Sie können nach jeder Einheit bar oder per Bankomat/Debitkarte bezahlen.

WAS SONST NOCH WICHTIG IST...
Kostenrückerstattung
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Als Wahllogopädin stelle ich Ihnen eine Honorarnote/Rechnung aus, welche Sie gemeinsam mit der chefärztlich bewilligten Verordnung bei Ihrer Gesundheitskasse einreichen können. Je nach Versicherung werden 40 - 70 % der Kosten refundiert.
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Ist eine private Zusatzversicherung vorhanden kann die Kostenrückerstattung bis zu 100 % der Therapiekosten betragen.
Absagen
Wenn Sie einen Termin verschieben möchten oder einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie mir bitte bis spätestens 24 Stunden vor Beginn der Behandlung ab.
